Schaufensterpuppen tiefer in die Augen schauen!
Wer Schaufensterpuppen tiefer in die Augen schaut, kann sehen, dass diese uns längst im Visier haben. Mehrere Mode-Ketten setzen inzwischen Schaufensterpuppen zum Preis von etwa 4000 Euro mit Videokameras hinten den Augen ein, Die Puppen registireren mittels Gesichtserkennungs-Software Alter, Geschlecht und Ethnie der Besucher und leiten daraus Verkaufsstrategien ab.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die Datensammlung allein durch „reguläre“ Videoüberwachung im Geschäft, der Identifizierung beim elektronischen Bezahlen, mit dem aus der Kundenkarte bekannten Einkaufsverhalten und den aus Funketiketten gewonnenen Erkenntnissen für datenschutzrechtlich unzulässig, da sich aus der Vielzahl der Daten „eine solche lückenlose Verhaltenskontrolle" möglich wäre.
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Tags: #Videoueberwachung #ZentraleDatenbanken #Scoring #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2012-11-21 09:11:41 Aufrufe: 1980
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