Müssen Mitarbeiterdaten nach Kündigung von der Website gelöscht werden?
Verläßt ein Arbeitnehmer die Firma oder wird ihm gekündigt, so muss der Arbeitgeber Daten über diesen Arbeitnehmer von seiner Webseite entfernen. Mit der Nutzung der Daten greift der frühere Arbeitgeber in das Persönlichkeitsrecht ein, da die Einwilligung in eine Profil-Veröffentlichung nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erteilt wurde. Eine Zustimmung für eine dauerhafte Nutzung der Daten gibt es nicht.
Ein Urteil dazu z.B. (Hessisches LAG, Urteil v. 24.01.2012, Az.: 19 SaGa 1480/11)
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Scoring #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2012-11-16 07:29:46 Aufrufe: 1651
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