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Warum „Do not Track” den Datenschutz nicht retten wirdEigentlich haben sich alle Datenschutz-bewegten Menschen gefreut, dass die Browser eine "do not track" Einstellung anbieten. Danach darf darf der angesprochene Webserver das Surfverhalten nicht an Analyseprogramme wie Piwik oder Google Analytics weitergeben. Nun gibt es bereits Browser, die standardmäßig das Häkchen bei "do not track" gesetzt haben. Noch besser, dachte man/frau. Juristisch falsch gedacht! Nach § 15 Abs. III TMG gilt: Daran haben sich die Server (-Besitzer) zu halten. Wenn "do not track" jedoch die Standardeinstellung ist, kann man nicht mehr unterscheiden, ob sie auf den Willen des Nutzers zurückzuführen ist. Mehr dazu bei http://www.telemedicus.info/article/2440-Warum-Do-not-Track-den-Datenschutz-nicht-retten-wird.html Anmerkung: Juristischer Haarspalter! Bei allem möglichen Abmahnunsinn werde ich dafür verantwortlich gemacht, was das von mir benutzte Programm in welche Weise auch immer tat. Warum wird beim "do not track" plötzlich angenommen, dass ich dessen Einstellung eigentlich nicht wollte? Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Xi Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3250-20121111-benutzerwillen-bei-do-not-track.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3250-20121111-benutzerwillen-bei-do-not-track.html Tags: #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2012-11-11 10:06:53 Aufrufe: 1730 Kommentar abgeben |
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