07.11.2012 Antiterrordatei und Trennungsgebot

Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch

Haben wir sechs Jahre lang mit einem Verfassungsverstoß gelebt? Das Bundesverfassungsgericht berät nun, ob die Antiterrordatei evtl. gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstößt. Auf die datei dürfen BKA und LKA, Bundespolizei und Landespolizei, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst (BND) und Zollkriminalamt zugreifen und die Daten von z. Zt. etwa 16.000 "Terrorverdächtigen" einsehen.

Ob jemand in der Datenbank erfasst ist, erfährt er/sie nicht, da auch eine verdeckte Speicherung von Daten möglich ist. "Letztlich kann jeder, der auch nur Kontakt zu jemandem hat, der möglicherweise Gewaltanwendung befürwortet, in der Datei gespeichert werden", sagt  Maximilian Suermann, der Anwalt des Klägers. "Im Grunde kann niemand sicher sagen, ob er da drin ist." Auch " minimale Gewalt" oder "eine bestimmte innere Gesinnung" reichen zur Speicherung aus.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht
und http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-verhandelt-ueber-antiterrordatei/

Anmerkung: siehe dazu auch "Verstoß gegen das Trennungsgebot befürchtet"

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Tags: #Anti-TerrorDatei #Polizei #Geheimdienste #BKA #Gesinnungstaeter #Rasterfahndung #Grundrechte
Erstellt: 2012-11-07 07:37:57
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