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06.11.2012 Doch Rasterfahndungen durchgeführt

NSU-Morde: Ermittler rasterten doch

Wie Heise berichtet, waren die Beteuerung der Bundesregierung, für die Ermittlungen zu den NSU-Morden seien keine Rasterfahnungsmethoden eingesetzt worden, wohl unwahr. Aus der schriftlichen Antwort der Bundesregierung  auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko geht hervor, dass die "BAO Bosporus" insgesamt 80 Mal richterlich angeordnet Daten abgeglichen haben. Dabei wurden 13 Millionen Finanztransaktionsdaten, 1 Million Vertragsdaten von Autovermietungen und 300.000 Hotelübernachtungen mit Funkzellenabfragen abgeglichen.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSU-Morde-Ermittler-rasterten-doch-1742283.html
und über den fürsorglichen Umgang mit V-Leuten  http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-ermittlungen-wenn-beamte-einander-misstrauen-1.1513901

Anmerkung: "vergeblich" heißt, dass die Täter nicht gefunden wurden, aber es wurde andere Unschuldige, vor allem Angehörige der Opfer, verdächtigt und gezwungen ihre Unschuld zu beweisen (Umkehr der Beweislast). Mit Rasterfahndung läßt sich alles mögliche "beweisen".

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1X6
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Tags: #Rasterfahndung #NSU #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Neo-Nazis #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-11-06 08:45:16
Aufrufe: 1640

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