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05.11.2012 Rechte unter dem Schutz des Verfassungsschutzes

Verfassungsschutz soll straffällige V-Leute in der rechten Szene geschützt haben

Die "Mehrzahl der Quellen" (V-Leute), heißt es in einem Papier des BKA von 1997, seien überzeugte Rechtsextremisten, die glaubten, "unter dem Schutz des Verfassungsschutzes (VS) im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können und die Exekutive nicht ernst nehmen zu müssen". So wurde z.B. die rechtsextreme "Aktionswoche" zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im August 1994 maßgeblich von Spitzeln desVerfassungsschutzes  organisiert - unter ihnen waren mindestens 5 V-Leute.

Oft wurden V-Leute vor Durchsuchungen gewarnt oder relevante Informationen erst so spät vom VS an die Polizei weitergeleitet, dass rechte Aktionen „nicht mehr verhindert werden“ konnten.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/panorama/justiz/verfassungsschutz-soll-rechte-v-leute-vor-strafverfolgung-geschuetzt-haben-a-865154.html
und http://www.jungewelt.de/2012/11-05/060.php
und http://www.sueddeutsche.de/politik/bka-bericht-verfassungsschutz-soll-rechte-v-leute-vor-strafverfolgung-bewahrt-haben-1.1513262
und http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bka-bericht-verfassungsschutz-soll-straffaellige-v-leute-in-der-rechten-szene-geschuetzt-haben-11949418.html
und http://www.mvpo.de/index.php?id=53&tx_ttnews[tt_news]=16926&cHash=e5e37be369e5842ffd140f791023482e

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Tags: #Neo-Nazis #BKA #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-11-05 07:39:34
Aufrufe: 1632

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