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Keine „Quick“-Überwachung durch den StaatIn der Folge der geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die bei Bedarf ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle von Behörden zur Abfrage von Bestandsdaten per Knopfdruck genutzt werden kann. Darüber lassen sich nicht nur Rufnummern oder IP-Adressen, sondern eben auch Passwörter und viele andere Daten abziehen. Damit werden nicht nur Privatverbraucher überwacht sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, denn zur Bereitstellung dieser elektronischen Schnittstelle werden alle Unternehmen verpflichtet, die „geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste“ erbringen. Mehr dazu bei http://www.scharf-links.de/54.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=29617&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=ad09da1e30 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1WU Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3227-20121031-jusos-saar-gegen-tkg-aenderung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3227-20121031-jusos-saar-gegen-tkg-aenderung.html Tags: #Ueberwachung #TKG #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte Erstellt: 2012-10-31 07:22:41 Aufrufe: 1516 Kommentar abgeben |
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