Keine „Quick“-Überwachung durch den Staat
In der Folge der geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) werden die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die bei Bedarf ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle von Behörden zur Abfrage von Bestandsdaten per Knopfdruck genutzt werden kann. Darüber lassen sich nicht nur Rufnummern oder IP-Adressen, sondern eben auch Passwörter und viele andere Daten abziehen.
Damit werden nicht nur Privatverbraucher überwacht sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, denn zur Bereitstellung dieser elektronischen Schnittstelle werden alle Unternehmen verpflichtet, die „geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste“ erbringen.
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Tags: #Ueberwachung #TKG #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-10-31 07:22:41 Aufrufe: 1516
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