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Bundestagsstudie: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehenWie heise berichtet, hat eine neue Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestags eine Reihe netzpolitischer Handlungsfelder aufgezeigt. So empfehlen die Autoren, die derzeit geltenden Regelungen für die Speicherdauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Aktuell besteht die Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu "depublizieren", obwohl alle Menschen als GEZ Gebührenzahler die Sendungen bezahlt haben. Die Studie meint dazu, dass sich diese Praxis "vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet" auswirkt. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1WR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3224-20121030-informationsfreiheit-sicherstellen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3224-20121030-informationsfreiheit-sicherstellen.html Tags: #Informationsfreiheit #Urheberrecht #GEZ #Zensur #Buergerportal Erstellt: 2012-10-30 07:28:56 Aufrufe: 1721 Kommentar abgeben |
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