Bundestagsstudie: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehen
Wie heise berichtet, hat eine neue Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestags eine Reihe netzpolitischer Handlungsfelder aufgezeigt. So empfehlen die Autoren, die derzeit geltenden Regelungen für die Speicherdauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Aktuell besteht die Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu "depublizieren", obwohl alle Menschen als GEZ Gebührenzahler die Sendungen bezahlt haben. Die Studie meint dazu, dass sich diese Praxis "vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet" auswirkt.
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1WR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3224-20121030-informationsfreiheit-sicherstellen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3224-20121030-informationsfreiheit-sicherstellen.htm
Tags: #Informationsfreiheit #Urheberrecht #GEZ #Zensur #Buergerportal
Erstellt: 2012-10-30 07:28:56 Aufrufe: 1709
Kommentar abgeben