30.10.2012 Informationsfreiheit sicherstellen

Bundestagsstudie: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehen

Wie heise berichtet, hat eine neue Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestags eine Reihe netzpolitischer Handlungsfelder aufgezeigt. So empfehlen die Autoren, die derzeit geltenden Regelungen für die Speicherdauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Aktuell besteht die Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu "depublizieren", obwohl alle Menschen als GEZ Gebührenzahler die Sendungen bezahlt haben. Die Studie meint dazu, dass sich diese Praxis "vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet" auswirkt.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsstudie-Oeffentlich-rechtliche-Inhalte-sollten-laenger-im-Netz-stehen-1738731.html

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Tags: #Informationsfreiheit #Urheberrecht #GEZ #Zensur #Buergerportal
Erstellt: 2012-10-30 07:28:56
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