Staatsanwälte mussten Neonazi-Ermittlungen vor Geheimdienst verheimlichen
Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer hatten negative Erfahrungen mir dem Verfassungsschutz. So gibt es starke Indizien dafür, dass V-Leute des Verfassungsschutzes im Vorfeld der Durchsetzung des Blut & Ehre-Verbots am 14. September 2000 informiert waren und andere Führungskader gewarnt hatten. Deshalb ging der erhoffte Schlag z.B. in Sachsen ins Leere.
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Neo-Nazis #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-10-12 07:33:33 Aufrufe: 1982
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