Datenschützer sieht rechtliche Grauzone
Auch das Land Hessen hat sich eine Drohne für 38.000 Euro von der Firma Airrobot beschafft. "Aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen" möchte man zu den geplanten Einsatzmöglichkeiten nichts sagen, halte sie aber für "im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein geeignetes Mittel zur Aufklärung in einem für Einsatzkräfte unzugänglichen Bereich..."
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht eine rechtliche Grauzone, so sei es z.B. für die Polizei illegal bei einer friedlichen Demonstration einzelne Teilnehmer zu filmen und zu identifizieren.
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Tags: #Drohnen #Hessen #KfzKennzeichenerfassung #Polizei #Geheimdienste #Versammlungsrecht #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-10-10 07:58:14 Aufrufe: 2191
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