Berlins Datenschützer Alexander Dix kritisiert den Einsatz technischer Ermittlungsmethoden der Polizei
Bei der Erfassung von Handy-Verbindungsdaten geschieht ein schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Der Bürger hat eigentlich ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden, wenn es keine Verdachtsmomente gegen ihn gibt, aber die Praxis ider Funkzellenabfrage ist zur Routine geworden. Präzisierungen für die Praxis sind in der StPO dringend erforderlich.
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Tags: #Grundrechte #Berlin #DSB #Privatsphaere #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-10-08 06:22:22 Aufrufe: 1715
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