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Betriebsrat kann Einholung von Informationen aus dem Internet als erforderlich ansehen"Der Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nach § 40 Abs. 2 BetrVG die Einrichtung eines nicht personalisierten Internetzugangs über den ihm zur Verfügung gestellten PC verlangen. Der Anspruch auf Zugang zum Internet über einen Gruppenaccount ist auch nicht durch den gesetzlichen Datenschutz eingeschränkt." Quelle und ausführlich mehr dazu bei http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/internetzugang-fuer-den-betriebsrat-346747 Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1W2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3176-20121008-internetzugang-fuer-den-betriebsrat.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3176-20121008-internetzugang-fuer-den-betriebsrat.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Informationsfreiheit #Anonymisierung Erstellt: 2012-10-08 06:15:42 Aufrufe: 1832 Kommentar abgeben |
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