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Post gibt Daten weiter - trotz WiderspruchBeim Nachsendeservice der Deutschen Post muss, wer umzieht und diese Service nutze möchte, bestätigen ob die Post die neue Adresse zur Adressaktualisierung an andere Unternehmen weitergeben darf. Trotz Widerspruch einer Datenweitergabe gilt das nicht für das „Premiumadress-Verfahren für Versender von Pressepost“, wie man aus einem Infoschreiben nach Widerspruch erfährt (wenn man es genau durchliest). Dann hat man zehn Werktage Zeit, gegen diese Praxis erneut Widerspruch einzulegen. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1VF Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3156-20120925-einmal-widerspruch-reicht-nicht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3156-20120925-einmal-widerspruch-reicht-nicht.html Tags: #Datenschutz #Post #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2012-09-25 07:10:49 Aufrufe: 1843 Kommentar abgeben |
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