Verwertungsgesellschaften ignorieren EuGH-Urteil
Unabhängig von der Tatsache, dass das Urheberrecht dringend an die aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst werden müsste, zahlt die GEMA (und die VG Wort) die eingenommenen Beträge auch noch falsch aus. Das Landgericht München I hat am 24. Mai 2012 festgestellt, dass Verwertungsgesellschaften Urheberrechtstantiemen nur an Urheber, nicht aber an Verlage ausschütten dürfen. So hatte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Februar gelautet.
Aber weiterhin erhalten die Verleger an den Ausschüttungen 30-50% von GEMA und auch von VG WORT. Nach dem Urteil haben beide zwar gesagt, dass sie nur noch unter Vorbehalt zahlen, ziehen aber keine rechtlichen Konsequenzen.
Auf eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung durch die Linksfraktion kam die Antwort, dass man zu den Urteilen nicht Stellung nehmen möchte und die Vergabepraxis im Nachhinein von der Aufsichtsbehörde geprüft werden wird.
Mehr dazu bei http://carta.info/48850/verwertungsgesellschaften-ignorieren-eugh-urteil/
Anmerkung: Wo sind plötzlich die Unions- und FDP-Politiker, die sonst immer so tun als ob sie sich für die Interessen der Urheber stark machen? Alles nur Klüngel- und Selbstbedienungsmentalität! Es geht nicht um Peanuts sondern um 30-50% der Einmahmen!
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Tags: #Urheberrecht #Gema #Urteil #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-09-23 08:26:00 Aufrufe: 1645
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