Verteidigung beantragt Durchsuchung des BKA
Die Verteidiger im Prozess gegen die "Düsseldorfer Zelle" haben beantragt, beim BKA nach Videoaufzeichnungen zu suchen. Die BKA-Novelle von 2007 erlaubt eine sogenannte optische Überwachung nur zu präventiven Zwecken und nicht als Beweismittel in Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft würde in dem Fall ihre wichtigsten Beweismittel verlieren. Sonst gibt es nur einige Utensilien, die "für den Bau von Bomben genutzt werden können" und Anleitungen zum Bombenbau auf Speichermedien.
Mehr dazu bei http://www1.wdr.de/themen/politik/terrorprozess110.html
und http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article109332268/Verteidigung-beantragt-Durchsuchung-des-BKA.html
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Tags: #BKAGesetz #Polizei #Geheimdienste #Videoueberwachung #Lauschangriff #Grundrechte
Erstellt: 2012-09-20 07:24:11 Aufrufe: 1920
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