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12.09.2012 Geheimhaltungsvereinbarung für Schaar?

Bundestrojaner darf nicht überprüft werden

Ende Januar hatte der Bundesdatenschützer Peter Schaar dem Innenausschuss des Bundestags einen Bericht vorgelegt, nach dem die Trojaner-Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt. Nun wollte er den Trojaner im Quellcode genauer überprüfen und musste jetzt aufgeben. In einem Brief an den Innenausschussvorsitzenden Bosbach schreibt er in einem Brief am 14.8.:  Der Hersteller der Software habe "den Zugang von vertraglichen Abreden abhängig" gemacht, "die ich nicht akzeptieren kann". Außerdem wollte die Firma für einen Aufpasser, in Manager-deutsch "Consulting-Dienstleistungen", 1200 Euro pro Tag verlangt.

Mehr dazu bei http://www.stern.de/digital/computer/datenschuetzer-konnte-quellcode-von-staatstrojaner-nicht-pruefen-1892580.html
und http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel
und http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/pruefung-abgeschlossen-staatstrojaner-bleibt-geheimnis-a-855103.html
und http://www.mmnews.de/index.php/etc/10804-bundestrojaner-darf-nicht-ueberprueft-werden

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Tags: #Trojaner #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2012-09-12 06:55:12
Aufrufe: 1820

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