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09.09.2012 "Inhalt für Behörden unverschlüsselt"

Polizeizugriff auf neues Handy-Zahlsystem

Die Beschreibung der technische Implementation der GSM-Mobilfunknetze in den 1990-er Jahren  enthielt bereits eine Passage etwa folgenden Inhalts: "Wenn der Netzbetreiber Verschlüsselungsmethoden verwende, dann müsse er auch den Inhalt der Kommunikation auf Verlangen der Behörden unverschlüsselt bereitstellen können."

Gemeint war damals damit nur die "letzten Meile" zwischen Handy und Funkmast, heute will die EU über das Standardisierungsgremium ETSI diese Vorschrift für alle Verschlüselungen, insbesondere für Cloud Dienste fortschreiben.

Interessanterweise wird gleich der ganze Internetverkehr zur Cloud erklärt. So heißt es zur "gesetzeskonformen Überwachbarkeit der Cloud und virtueller Services" ... Entweder bietet der Cloud-Anbieter selbst eine Hintertür - genannt "Cloud Lawful Interception Function". Oder der Telekombetreiber muss den verschlüsselten Datenverkehr seines Kunden mit einem Drittanbieter durch Manipulation beim Aufbau der verschlüsselten Verbindung knacken.

Mehr dazu bei http://fm4.orf.at/stories/1704502/

Anmerkung: Siehe zu dem Vorgehen auch http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3118-20120907-eu-will-zertifikate-faelschen.htm

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1V6
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Tags: #Anonymisierung #https #Verschluesselung #Polizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-09-09 07:48:59
Aufrufe: 2006

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