Brandenburg hat vor 2 Jahren die Residenzpflicht für Asylbewerber gelockert
Residenzpflicht heißt das Verbot den Landkreis zu verlassen solange der Asylantrag bearbeitet wird. Dazu kommt das Verbot zu arbeiten oder einen Beruf zu erlernen. Viele verbringen vor ihrer Abschiebung Jahre in abgelegenen Sammelunterkünften in ländlichen Regionen. Depressionen und Zukunftsangst sind die Folge.
Brandenburg hat die Residenzpflicht vor zwei Jahren mit einigen anderen Ländern gelockert. Das Innenministerium befürchtete natürlich "verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerung von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit", alle Vermutungen haben sich als haltlos herausgestellt.
Seit diesem Juli 2012 können Bundesländer nun sogar untereinander vereinbaren, daß die Flüchtlinge das jeweils andere Land bereisen dürfen, wenn die Willkür des jeweiligen Sachbearbeiters dies erlaubt.
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Tags: #Frontex #Migration #Abschiebung #Asyl
Erstellt: 2012-09-09 07:36:35 Aufrufe: 1899
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