01.09.2012 Offener Brief an das BVerfG

Wir dokumentieren hier einen offenen Brief von Bürgerrechtsorganisationen an das Bundesverfassungsgericht. Auch die Arbeitsgruppe Schüler-Themen, die sich im Berliner Bündnis Schule ohne Militär für eine zivile Gesellschaft einsetzt unterstützt diesen Brief.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 17.8. 2012: ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung

Dem Bestreben nach einer Verfassungsänderung, die es der Bundeswehr ermöglicht, im Inneren militärisch gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, wurde nun nach zwanzigjähriger Diskussion zum Nachteil aller im Land Lebenden stattgegeben.

Diese Verfassungsänderung hat jedoch nicht das Parlament beschlossen, sondern ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht, das die Verfassung, Freiheit und Rechte der Bürger zu schützen beauftragt ist.

Die Entscheidung des Gerichts-Plenums, die weit über eine Verfassungsinterpretation hinausgeht, sondern ein schwerer Eingriff in die Verfassung ist, darf von der Bevölkerung nicht hingenommen werden.

Die Entscheidung von 15 Richtern des obersten Gerichtes unseres Staatswesens ist eine Entwürdigung aller in Deutschland lebenden Menschen und ein Schlag in ihr Gesicht.

Es ist nicht fassbar, dass außer einem einzigen standhaften Richter alle Richter beider Senate des Bundesverfassungsgerichtes eine Entscheidung getroffen haben, die massiv gegen die Verfassung verstößt, für deren Schutz das Gericht zuständig ist.
Es ist nicht fassbar, was in die obersten Verfassungsschützer gefahren ist, dass sie ihr Amt plötzlich verfassungswidrig gegen die Bevölkerung missbrauchen, die durch das Grundgesetz geschützt werden soll.
Es ist nicht fassbar, dass das oberste Gericht unseres Gemeinwesens fast einstimmig eine Entscheidung getroffen hat, mit dem es seine Zuständigkeit zu Schaden und Demütigung der Bevölkerung überschreitet.

Die Verfassung dient dem Rechtsschutz der Bürger und Einwohner. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung - auf Anrufung, bei der Gesetzgebung - zu sichern. Es hat jedoch nicht die Aufgabe, die Verfassung zu ändern. Das ist allein Aufgabe, Vorrecht der Legislative, hierzulande also des Deutschen Bundestages.

Mit ihrer Entscheidung haben die beiden Senate des Gerichts - bis auf den einen hochzuachtenden Richter Reinhard Gaier mit seinem Sondervotum - in die Rechte des Deutschen Bundestages massiv eingegriffen und Regierungen unseres Staates einen Machtzuwachs gefällig zu Füssen gelegt, der allen demokratischen Prinzipien Hohn spricht.

Die Bevölkerung, die das Bundesverfassungsgericht durch Schutz der Verfassung schützen soll, hat es damit nicht nur des wichtigsten Schutzes beraubt, sondern auch schwer degradiert. Der Gerichtsspruch macht sie wie in Zeiten feudaler Herrschaft potentiell zu Freiwild der Regierungen. Es ist ein massiver Rückschritt zu Abbau von Demokratie und Rückschritt zu einer Re-Feudalisierung des Staatswesens.

Karlsruhe huldigt hier plötzlich „Karls Ruhe“, dem Feudalismus, in der Herrscher früher ihre eigene Ruhe einfach mit Waffengewalt gegen die Bürger schützten. Rechte dagegen sind in Jahrhundertkämpfen langwierig und mühsam errungen worden. Jetzt wollen Herrschende sie offenbar Schritt um Schritt wieder vernichten.

Künftig Regierungen wählen zu sollen, denen damit das Recht verliehen wird, die Streitkräfte des Landes gegen die Bevölkerung einzusetzen, ist nicht hinnehmbar! Selbst wenn noch so genaue Bedingungen festgelegt worden wären (statt so schwammig und gar noch mit vorbeugender Befugnis wie in dieser unverständlichen und empörenden Entscheidung): DAS GEHT NICHT!

Die Entscheidung verstößt (mindestens) gegen Art.1 Grundgesetz (Unantastbarkeit der Menschenwürde), gegen Art. 2 Grundgesetz (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit) und gegen Art. 20 Grundgesetz: „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Die Entscheidung entwürdigt mit einem Federstrich den Souverän, das Volk, zu Untertanen wie in Zeiten feudaler Herrschaft. Sie beraubt die Menschen im Lande ihrer bisher durch die Verfassung garantierten Menschenwürde. Sie ist auch das Ende jedes Freiheitsschutzes, wie bisher ebenfalls in Art. 2 des Grundgesetzes garantiert.

Diese Entscheidung ist unbegreiflich und nicht hinnehmbar!

Aufruf an alle Organe der Verfassung (auch das Bundesverfassungsgericht selbst!), alle hier lebenden Menschen, alle Kräfte der Zivilgesellschaft: Es ist dafür zu sorgen, durchzusetzen, dass dieser Fehltritt nahezu der Gesamtheit der obersten Verfassungshüter zurückgenommen wird!

Ulrike Kölver Nicole Zehe Berlin, 24. August 2012

Unterzeichner (bis 30.8.):
Ulrike Fink von Wiesenau (Frauen für den Frieden)
Carl Waßmuth (Gemeingut in BürgerInnenhand)
Gerlinde Schermer (Abteilung 12 des Landesverbandes Berlin der SPD)
Dr. Jürgen Fegeler (IPPNW)
... to be continued


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Tags: #OffenerBrief #BVerfG #Militaer #Krieg #EinsatzimInnern #Bundeswehr
Erstellt: 2012-09-01 11:27:23
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