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Virtuelle Versammlungen sind verfassungsrechtlich keine Demo"Mangels Körperlichkeit" sind virtuelle Versammlungen im Internet im verfassungsrechtlichen Sinne keine "Versammlungen". Das sagt eine Antwort der Bundesregierung (17/10379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10271). Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im Juni 2012 die Wohnungen von mehr als 100 Personen durchsucht, die an einer "virtuellen Protestaktion" gegen die Gema teilgenommen haben sollen. Mehr dazu bei http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/bundestagbundesregierung/deutsche-bundesregierung160812.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Un Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3080-20120819-demonstrationsrecht-gilt-nicht-bei-onlinedemonstrationen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3080-20120819-demonstrationsrecht-gilt-nicht-bei-onlinedemonstrationen.html Tags: #Versammlungsrecht #Anonymisierung #BKA #GEMA #Urheberrecht Erstellt: 2012-08-18 08:30:16 Aufrufe: 1790 Kommentar abgeben |
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