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Nichtankauf von Daten-CDs wäre „Strafvereitelung im Amt“Warum sollen die Daten von Aussteigern aus einem Verbrechen nicht als Beweismittel dienen? Beim „Beweismittelverbot“ nach StPo § 136a ist nur die Rede von durch die Strafverfolgungsbehörden illegal erlangten Beweisen. Jede Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, würde man „Strafvereitelung im Amt“ (StGB § 285) vorwerfen. Für Großkriminelle, die uns Milliarden an Steuern rauben wollen CDU und FDP jedoch anders verfahren. Hier wird mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz ein Deckmantel der Anonymität über die Steuerhinterzieher gelegt und "pauschal" abgegolten. Mehr dazu bei http://www.sozialticker.com/datenschutz-fuer-eine-diebesbande_20120815.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Um Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.html Tags: #Bankdaten #Anonymisierung #Datenpannen #skandale Erstellt: 2012-08-18 08:22:19 Aufrufe: 1971 Kommentar abgeben |
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