Nichtankauf von Daten-CDs wäre „Strafvereitelung im Amt“
Warum sollen die Daten von Aussteigern aus einem Verbrechen nicht als Beweismittel dienen? Beim „Beweismittelverbot“ nach StPo § 136a ist nur die Rede von durch die Strafverfolgungsbehörden illegal erlangten Beweisen. Jede Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, würde man „Strafvereitelung im Amt“ (StGB § 285) vorwerfen.
Für Großkriminelle, die uns Milliarden an Steuern rauben wollen CDU und FDP jedoch anders verfahren. Hier wird mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz ein Deckmantel der Anonymität über die Steuerhinterzieher gelegt und "pauschal" abgegolten.
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Tags: #Bankdaten #Anonymisierung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-08-18 08:22:19 Aufrufe: 1971
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