Nichtankauf von Daten-CDs wäre „Strafvereitelung im Amt“
Warum sollen die Daten von Aussteigern aus einem Verbrechen nicht als Beweismittel dienen? Beim „Beweismittelverbot“ nach StPo § 136a ist nur die Rede von durch die Strafverfolgungsbehörden illegal erlangten Beweisen. Jede Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, würde man „Strafvereitelung im Amt“ (StGB § 285) vorwerfen.
Für Großkriminelle, die uns Milliarden an Steuern rauben wollen CDU und FDP jedoch anders verfahren. Hier wird mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz ein Deckmantel der Anonymität über die Steuerhinterzieher gelegt und "pauschal" abgegolten.
Mehr dazu bei http://www.sozialticker.com/datenschutz-fuer-eine-diebesbande_20120815.html
Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Um
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.htm
Tags: #Bankdaten #Anonymisierung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-08-18 08:22:19 Aufrufe: 1951
Kommentar abgeben