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Datenschutznovelle der EU macht Beschwerden der Bürger einfacherDie Novelle zum Datenschutz in der EU führt das Prinzip des "One-Stop-Shop" ein, Danach ist jeweils die nationale Datenschutzbehörde für ein Unternehmen und für die Bürger zuständig. Dies ist eine wesentliche Vereinfachung und Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, Heute muss man ein Unternehmen in dem Staat belangen in dem es arbeitet. Nach der Neuregelung wendet man sich dann an die nationale Datenschutzbehörde, die verpflichtet wäre dem Fall nachzugehen. Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Ub Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3069-20120813-jeder-hat-seine-beschwerdestelle.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3069-20120813-jeder-hat-seine-beschwerdestelle.html Tags: #Datenschutz #Grundrechte Erstellt: 2012-08-13 07:54:22 Aufrufe: 1895 Kommentar abgeben |
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