Datenschutznovelle der EU macht Beschwerden der Bürger einfacher
Die Novelle zum Datenschutz in der EU führt das Prinzip des "One-Stop-Shop" ein, Danach ist jeweils die nationale Datenschutzbehörde für ein Unternehmen und für die Bürger zuständig. Dies ist eine wesentliche Vereinfachung und Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, Heute muss man ein Unternehmen in dem Staat belangen in dem es arbeitet. Nach der Neuregelung wendet man sich dann an die nationale Datenschutzbehörde, die verpflichtet wäre dem Fall nachzugehen.
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Tags: #Datenschutz #Grundrechte
Erstellt: 2012-08-13 07:54:22 Aufrufe: 1887
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