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BGH: "Frei zum Abschuss durch die Abmahnindustrie"Der Bundesgerichtshof hat nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgelegt, dass Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen müssen sobald die ein geschütztes Werk unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Auch ohne gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig. Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesgerichtshof-provider-sollen-illegale-filesharer-verraten-a-849373.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1U6 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3064-20120811-provider-muessen-tauschboersen-nutzer-verraten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3064-20120811-provider-muessen-tauschboersen-nutzer-verraten.html Tags: #Urheberrecht #BGH #Abmahnung #Internetsperren #Zensur #Vorratsdatenspeicherung #Datenpannen #skandale Erstellt: 2012-08-11 07:45:00 Aufrufe: 1812 Kommentar abgeben |
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