BGH: "Frei zum Abschuss durch die Abmahnindustrie"
Der Bundesgerichtshof hat nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgelegt, dass Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen müssen sobald die ein geschütztes Werk unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Auch ohne gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig.
Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesgerichtshof-provider-sollen-illegale-filesharer-verraten-a-849373.html
und http://www.internet-law.de/2012/08/bgh-providerauskunft-in-filesharingfallen-auch-ohne-gewerbliches-ausmas-der-rechtsverletzung.html
und http://www.heise.de/tp/blogs/8/152560
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Tags: #Urheberrecht #BGH #Abmahnung #Internetsperren #Zensur #Vorratsdatenspeicherung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-08-11 07:45:00 Aufrufe: 1812
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