Datenverweigerung als Blokadehaltung gegenüber den Kurs-Zielen bewertet
Vom Jobcenter in einen Kurs Bewerber-Management geschickt, sollte ein Betroffener seine kompletten Bewerbungsunterlagen per Mail übersenden - ausdrücklich sollten diese "bearbeitbar" sein (Word-Format). Da er auf der Homepage der Firma keinerlei Hinweis auf den Datenschutz entdeckte, fragte er nach. Die zuständige Mitarbeiterin tat irritiert, äusserte sich aber nicht weiter zur Frage. Nachdem der Betroffene seine Unterlagen aufgrund des fehlenden Datenschutzes nicht übersandte, wurde seine Datenverweigerung vom Jobcenter "als völlige Blokadehaltung gegenüber den Kurs-Zielen" bewertet.
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Anonymisierung #Datenpannen #skandale
Erstellt: 2012-08-03 13:47:47 Aufrufe: 2285
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