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Gekündigt, weil er einen Song auf Facebook zitierteDer Song Bück Dich Hoch der Hamburger Band Deichkind beschreibt den Arbeitsalltag in vielen Büros. Weil er diesen Song in seinem Facebook-Profil lobte, erhielt er von seinem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung. Er klagte gegen die Kündigung einigte sich aber mit seinem Arbeitgeber außergerichtlich. Somit ist nicht klar, ob das Lied rechtlich als Satire oder Beleidigung zu werten ist. Nach Angaben von Gerichten häufen sich Fälle, in denen Leute, die bei Facebook über ihre Arbeitgeber herziehen, anschließend arbeitsrechtlich Schwierigkeiten bekommen. Ein Marktforschungsunternehmen erwartet, dass weltweit 60% der Unternehmen bis 2015 Programme zur Überwachung von externen Social-Media-Aktivitäten implementieren werden. Mehr dazu bei http://mobil.zeit.de/;s=We6qW6EbMcwHlBh3ENgah12;fitScript=0/karriere/beruf/2012-06/arbeitsrecht-facebook-kuendigung Anmerkung: 1. Was im Netz steht lebt ewig! 2. Jeder hat ein Recht aus Anonymität. Nutzt dieses Recht! Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1TE Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3039-20120726-gekuendigt-wegen-facebook-posting.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3039-20120726-gekuendigt-wegen-facebook-posting.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Anonymisierung #KlagesozialeNetzwerke #Facebook Erstellt: 2012-07-26 07:26:59 Aufrufe: 4171 Kommentar abgeben |
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