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NSA darf Telefonate und E-Mails von US-Bürgern anzapfen
In mindestens einem konkreten Fall war das NSA-Überwachungsprogramm rechtswidrig. Die islamische Stiftung Al-Haramain Islamic Foundation und zwei ihrer Anwälte waren ohne richterliche Anordnung ausgespäht worden. Dies war ein Verstoß gegen den vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Geheimdienstbehoerde-NSA-Lauschprogramm-war-verfassungswidrig-1650984.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1TC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3037-20120725-nsa-lauschprogramm-war-verfassungswidrig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3037-20120725-nsa-lauschprogramm-war-verfassungswidrig.html Tags: #Grundrechte #NSA #USA #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Lauschangriff #Datenpannen #skandale Erstellt: 2012-07-25 08:39:56 Aufrufe: 1933 Kommentar abgeben |
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