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Gericht erlaubt anonyme WLAN-HotspotsHotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen , die WLAN-Zugänge anbieten müssen die Namen der Nutze rnicht speichern. Das Landgericht München I hat nach einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden (Az: 17 HK O 1398/11, PDF-Datei, dass Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren müssen. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erlaubt-anonyme-WLAN-Hotspots-1641411.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Tj Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3019-20120718-gericht-erlaubt-anonyme-wlan-hotspots.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3019-20120718-gericht-erlaubt-anonyme-wlan-hotspots.html Tags: #Anonymisierung #W-Lan #Informationsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Ueberwachung Erstellt: 2012-07-19 09:17:12 Aufrufe: 1920 Kommentar abgeben |
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