Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen , die WLAN-Zugänge anbieten müssen die Namen der Nutze rnicht speichern. Das Landgericht München I hat nach einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden (Az: 17 HK O 1398/11, PDF-Datei, dass Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren müssen.
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Tags: #Anonymisierung #W-Lan #Informationsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Ueberwachung
Erstellt: 2012-07-19 09:17:12 Aufrufe: 1920
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