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Überwachung Höchste Zeit, über zivile Drohnen zu diskutierenNach dem 14. Gesetz zur Änderung des Luftfahrtgesetzes, das im Januar ohne Aussprache verabschiedet wurde, sind Drohnen nun anerkannte Luftfahrzeuge. Der Schutz der Privatsphäre kommt in der Verordnung lediglich an einer Stelle vor: die Fluggenehmigung werde von den jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt, "wenn die beabsichtigten Nutzungen (...) die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen". Dieser Satz kam nur durch Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten in den Gesetzestext. Wann dies jedoch der Fall ist, steht nicht im Gesetz. Hier muss noch diskutiert (und protestiert) werden. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/drohnen-debatte Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Td Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3013-20120714-datenschutz-bei-drohnen-unbekannt.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3013-20120714-datenschutz-bei-drohnen-unbekannt.html Tags: #Drohnen #gesetz #Videoueberwachung #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht Erstellt: 2012-07-14 11:45:50 Aufrufe: 1890 Kommentar abgeben |
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