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14.07.2012 Datenschutz bei Drohnen unbekannt

 

Überwachung Höchste Zeit, über zivile Drohnen zu diskutieren

Nach dem 14. Gesetz zur Änderung des Luftfahrtgesetzes,  das im Januar ohne Aussprache verabschiedet wurde, sind Drohnen nun anerkannte Luftfahrzeuge. Der Schutz der Privatsphäre kommt in der Verordnung lediglich an einer Stelle vor: die Fluggenehmigung werde von den jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt, "wenn die beabsichtigten Nutzungen (...) die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen". Dieser Satz kam nur durch Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten in den Gesetzestext. Wann dies jedoch der Fall ist, steht nicht im Gesetz. Hier muss noch diskutiert (und protestiert) werden.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/drohnen-debatte

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Tags: #Drohnen #gesetz #Videoueberwachung #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2012-07-14 11:45:50
Aufrufe: 1912

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