14.07.2012 Datenschutz bei Drohnen unbekannt

 

Überwachung Höchste Zeit, über zivile Drohnen zu diskutieren

Nach dem 14. Gesetz zur Änderung des Luftfahrtgesetzes,  das im Januar ohne Aussprache verabschiedet wurde, sind Drohnen nun anerkannte Luftfahrzeuge. Der Schutz der Privatsphäre kommt in der Verordnung lediglich an einer Stelle vor: die Fluggenehmigung werde von den jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt, "wenn die beabsichtigten Nutzungen (...) die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen". Dieser Satz kam nur durch Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten in den Gesetzestext. Wann dies jedoch der Fall ist, steht nicht im Gesetz. Hier muss noch diskutiert (und protestiert) werden.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/drohnen-debatte

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Td
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3013-20120714-datenschutz-bei-drohnen-unbekannt.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3013-20120714-datenschutz-bei-drohnen-unbekannt.htm
Tags: #Drohnen #gesetz #Videoueberwachung #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2012-07-14 11:45:50
Aufrufe: 1912

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap