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30.06.2012 Meldedaten für Werbung

Regierungskoalition schwächt Datenschutz im Meldewesen

Mit Freude dokumentieren wir hier erstmalig eine Pressemitteilung der SPD, die sich für den Datenschutz einsetzt.

Erneut hat die Regierungskoalition, wie bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch die Hintertür, kurzfristig einen vorgelegten Gesetzestext verändert, diesmal um den Interessen der Werbeindustrie nachzukommen.

Die Pressemitteilung:

Zu der heutigen (29.6.12) 2./3. Lesung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher und der zuständige Berichterstatter Gerold Reichenbach:

In letzter Minute haben die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss Änderungsanträge zur Weitergabe von Meldedaten an den Adresshandel vorgelegt, der die positiven Ansätze des ursprünglichen Gesetzentwurfes ins Gegenteil verkehrt.

Das Melderecht verpflichtet jeden Bürger und jede Bürgerin, bestimmte Daten an die Meldebehörden zu geben. Dazu gehören unter anderem der Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse und andere Daten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darum sicher sein, dass ihre Daten bei den Meldebehörden sicher aufgehoben sind und nicht unbegründet an Dritte weitergegeben, dort gespeichert und gegebenenfalls weiterverwendet werden. Es sollte deshalb der Regelfall sein, dass es für die Weitergabe von Daten der Einwilligung des Betroffenen bedarf.

Jetzt macht aber die Koalition die Weitergabe der Daten zum Regelfall, nur wenn der Bürger ausdrücklich bei der Behörde widerspricht soll es unterbleiben. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Daten nur mit Einwilligung des Bürgers weitergegeben werden dürfen. Nun schaffen die Koalitionsfraktion die Einwilligungslösung wieder ab und sehen jetzt lediglich diese unzureichende Widerspruchslösung vor. Das ist eine deutliche Verschlechterung des Datenschutzniveaus im Vergleich zum Ausgangsentwurf und ein schamloser Kotau vor den Interessen des Adresshandels und der Werbewirtschaft.

Aber nicht nur das. Mit den vorliegenden Änderungen werden die Regeln zur Verwendung von Daten aus Melderegisterauskünften und die bisher geplanten Regelungen zur Zweckbindung sowie zum Widerspruch gegen die Verwendung für Werbung und Adresshandel völlig ausgehebelt. Der Widerspruch soll nämlich nicht gelten, wenn „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Das macht sogar die Widerspruchsregelung weitgehend wirkungslos. Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage. Die Datenschutzpolitik von Schwarz-Gelb führt erneut zu einer Verschlechterung des Bürgerdatenschutzes.

Zu einer modernen Verwaltung gehört auch ein modernes Melderecht. Es ist wichtig für das Funktionieren des öffentlichen Bereiches und die Erledigung öffentlicher Aufgaben. Es ist richtig, dass durch die Fortentwicklung des Meldewesens Rechtseinheit in diesem Bereich durch bundesweit einheitliche Vorschriften und Standards geschaffen werden soll. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass keine neue Bundesdatei errichtet wird.

Die Regierungskoalition ist wieder einmal vor der Adresslobby eingeknickt und hat mit diesem Gesetz den Datenschutz für Wirtschaftsinteressen geopfert.

Mehr dazu bei http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/regierungskoalition-schw%C3%A4cht-datenschutz-im-meldewesen


Da ist das oft schwerfällige Schiff SPD wohl aufgewacht.

Schön wäre, wenn sie sich gleich folgende Forderungen zu eigen machen würde:

  • Opt-In zwingend erforderlich
  • Opt-In jeweils zeitlich befristet auf 1 Jahr und jederzeit widerrufbar
  • jede Adressweitergabe muss an den Betroffenen gemeldet werden
  • Zweckbindung bei Adressweitergabe ist nachzuweisen und der Nachweis ist jeweils pro Einzelfall mit 10 Jahre Speicherpflicht aktenkundig zu  machen
  • Verstöße zu kommerziellen Zwecken müssen empfindlich geahndet werden
  • es müssen Datenhandellizenzen geschaffen werden, ähnlich wie Banklizenzen
  •  mit Datenhandel erzielte Umsätze und Gewinne sind veröffentlichungspflichtig
  • alle am Datenhandel beteiligten Personen müssen öffentlich bekannt  gemacht werden, vom Geschäftsführer bis zum Praktikanten
  • der Staat wird in keiner Form am Adresshandel beteiligt, das ist  nämlich nicht seine Aufgabe
  • den Datenschutzbeauftragten stärken und dem Innenministerium  wegnehmen, direkt dem Parlament unterstellen, weil der eine  Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive hat
  • vollständige Gewaltenteilung, Trennung von Legislative und Exekutive

Damit würden wir erreichen, dass Adresshandelso umständlich und teuer wie
möglich gemacht wird. Nur der Preis kann unsere Daten schützen.


Alle Artikel zu

 


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Tags: #Meldedaten #Werbung #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere
Erstellt: 2012-06-30 10:39:09
Aufrufe: 1825

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