Hausdurchsuchungen waren gewagt
Am 12./13. Juni 2012 hat das BKA bundesweit Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Kollektivs Anonymous durchsuchen lassen weil sie auf einen Link "zum Abschuss der GEMA Webseite" gedrückt haben. Golem schreibt dazu : Strafanwalt Udo Vetter hält das Vorgehen der Behörden für martialisch, überzogen und offenbar politisch motiviert. ... "Eine Hausdurchsuchung ist als Verletzung der Privatsphäre eine der gravierendsten Eingriffe in die Grundrechte", so Vetter. "Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen Hausdurchsuchungen angemessen und erforderlich sein." Für die betroffenen Familien sei eine Hausdurchsuchung "kein Pappenstiel".
Für den Strafstandbestand der Computersabotage ist das bloße Klicken eines Links ein marginaler Tatbeitrag des Einzelnen. Da die Gema-Webpräsenz zu keinem Zeitpunkt außer Funktion handelte handelte es sich rechtlich lediglich um einen "fehlgeschlagenen Versuch".
Mehr dazu bei http://www.golem.de/news/bka-vs-anonymous-die-hausdurchsuchungen-waren-gewagt-1206-92735.html
http://www.golem.de/news/gema-bundeskriminalamt-startet-massenrazzia-gegen-anonymous-1206-92510.html
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