25.06.2012 Mord-Aufklärung dank unerlaubter Telefondaten

Funkzellendaten des mutmaßlichen Täters bei Mobilfunkfirma gespeichert


Obwohl die Vorratsdatenspeicherung seit März 2010 in Deutschland vom BVerfG verboten ist, konnten die Handydaten eines Soldaten bei seiner Mobilfunkfirma abgefragt werden. Damit brach das Alibi durch seinen Stubenkameraden zusammen.
Nach einer BKA Studie konnten noch 80% aller Telefonabfragen von den Providern beantwortet werden. Auch ein Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München von Herbst 2011 zeigt, dass Mobilfunkfirmen die Funkzellendaten von eingehenden Anrufen – je nach Firma – 7 bis 90 Tage aufbewahren. Bei abgehenden Anrufen sind es sogar 30 bis 180 Tage.

Mehr dazu bei http://www.taz.de/Mord-Aufklaerung-dank-Datenabfrage-/!96001/


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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-06-20 10:06:18
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