Polizeiliche Videoüberwachung der Demonstrationen Freiheit statt Angst unzulässig
Gericht erklärt polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt
Angst-Demos für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. VG 1 K 818.09) entschieden, "dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten, den Polizeipräsidenten des Landes Berlin, erfolgt ist, rechtswidrig war."
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" demonstrieren seit Jahren tausende von Menschen gegen Überwachungsexzesse wie Vorratsdatenspeicherung oder Internetzensur. Bei den Demos 2009 und 2010 fertigte die Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden Fahrzeug permanente "Übersichtsaufnahmen" der Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen die Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - mit Erfolg. Das Gericht erklärte die polizeiliche Videoüberwachung der Demos für rechtswidrig, weil dies Personen von einer unbefangenen Teilnahme abschrecken konnte.
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/693/1/lang,de/
http://www.taz.de/Filmen-bei-Freiheit-statt-Angst-illegal/!95826/
http://www.datensicherheit.de/aktuelles/freiheit-statt-angst-polizeiliche-videoueberwachung-demonstrationen-unzulaessig-20286
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Tags: #FreiheitstattAngst #Demo #2009 #illegal #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienst
Erstellt: 2012-06-21 10:14:43 Aufrufe: 2088
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