BKA durfte nicht an den Tatort
Der 2. Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund" des Deutschen Bundestages hat wieder einmal getagt und Schlimmes ans Tageslicht gefördert. So hatte der BKA-Vizepräsident Bernhard Falk nach seiner Aussage die Vermutung, dass der Sprengstoffanschlag in der Kölner Keuptstraße am 9. Juni 2004 mit 22 zum Teil schwer Verletzten einen fremdenfeindlichen Hintergrund hatte. Dem BKA wurde jedoch der Zugang zum Tatort von den Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen verweigert. Ein denkbarer rechtsextremer Hintergrund wurde „systematisch ausgeblendet“.
Im bundesdeutschen Norden fahndete die Polizei mit Hilfe eines iranischen Hellsehers, der dafür in die Bundesrepublik kommen durfte. Dieser "erkannte im Gespräch mit dem Ermordeten", dass es sich eindeutig um einen "Drogenmord im Türkenmilieu" handelte.
Mehr dazu bei http://www.politikexpress.de/binninger-bka-durfte-nicht-an-den-tatort-660591.html
und http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2308219/NSU-Mordserie-BKA-durfte-nicht-ermitteln.html
und http://www.derwesten.de/politik/bka-erkannte-fehler-bei-der-aufklaerung-der-mordserie-id6763621.html
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Neo-Nazis #BKA #Ueberwachung
Erstellt: 2012-06-15 10:37:07 Aufrufe: 1889
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