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04.06.2012 Neue Regeln für Zugriff auf EURODAC

"Recht auf Asyl in keiner Weise beeinträchtigt"

Nach den Festlegungen der EU-Kommission sollen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die EURODAC-Datenbank nutzen dürfen, um terroristische und andere schwere Straftaten zu verhüten und aufzudecken. Der Abgleich von Fingerabdrücken soll aber nur in bestimmten Fällen unter klar definierten Voraussetzungen möglich sein. Systematische Abfragen sind ausgeschlossen und die Daten dürfen nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström sagt dazu: "Es wurden umfangreiche Garantien eingeführt, um sicherzustellen, dass die Grundrechte und das Privatleben unangetastet bleiben und das Recht auf Asyl in keiner Weise beeinträchtigt wird."

Mehr dazu bei http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10682_de.htm
und http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/522&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Anmerkung: Wir sehen eigentlich nur einen weiteren Zugriff auf sehr sensible Daten (z.B. Fingerabdrücke) und eine zusätzliche Gefahr für das schwer gebeutelte Asylrecht.

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Tags: #EuroDAC #EU #Fingerabdruecke #Asyl #Abschiebung #Verfolgung
Erstellt: 2012-06-04 07:24:29
Aufrufe: 2140

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