Elektronische Gesundheitskarte unter Experten umstritten
Gesundheitsausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/STO) Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist
unter Experten weiter umstritten. Dies zeigte sich am Montagnachmittag
bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu je einem
Antrag der FDP-Fraktion ( 16/11245
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611245.pdf> ) und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12289
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612289.pdf> ). Während etwa
der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das
Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde "den
höchsten Anforderungen gerecht", äußerten andere Experten an diesem
Punkt Bedenken.
Die FDP-Fraktion mahnt in ihrem Antrag zu einem "Moratorium für die
elektronische Gesundheitskarte", es müsse sichergestellt sein, dass die
Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger
noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere "Dritte"
dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten
sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten
auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von
Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die "Freiwilligkeit der
medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen"
aufgegeben werden dürfe. Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch
für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie
müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der
elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht".
Zipperer sagte, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte
keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, gematik,
versicherte, der Datenschutz werde bei der Gesundheitskarte durch
"weitreichende Vorkehrungen sichergestellt". Von einem vorbildlichen
Sicherheitsniveau sprach der Einzelsachverständige Professor Peter Haas.
Kein Land unternehme hier so viele Anstrengungen wie die Bundesrepublik.
Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sah dagegen den gewünschten
Sicherheitsstandard nicht erreicht. Das derzeitige System sei aber
eventuell vertretbar, wenn die vorhandenen Probleme gelöst werden. Für
das Aktionsbündnis "Stoppt die e-Card" wandte sich Silke Lüder gegen
eine zentrale Speicherung von Krankenhausdaten. Der
Einzelsachverständige Kai-Uwe Steffens warnte vor der Entstehung eines
"Datenberges", der "Begehrlichkeiten wecken" werde. Wenn etwa nach einem
Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit
des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion
über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung
entstehen.
Professor Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken
in der Ärzteschaft gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte
abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von "zentraler
Bedeutung". Günther Buchholz von der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung sagte, man werde in Zukunft elektronische
Kommunikation benötigen, aber brauche Zeit, die Leistungsanbieter damit
vertraut zu machen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 153
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Erstellt: 2009-05-25 16:45:47 Aufrufe: 3465
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