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Ja zu besserer Geheimdienstkontrolle, aber Kritik im Detail
Innenausschuss (Anhörung)
Berlin: (hib/KOS) Ihre prinzipielle Zustimmung zur geplanten
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste drückten
am Montag zum Auftakt einer Anhörung des Innenausschusses alle
Sachverständigen in ihren Erklärungen aus. Allerdings plädierten einige
der Experten wie der Hamburger Rechtsanwalt Rainer Funke oder Professor
Martin Kutscha von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht
dafür, im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) die oppositionelle
Minderheit mit mehr Rechten auszustatten. Dies verlangen auch die
Initiativen von Linkspartei und Grünen.
Als "wichtigen Schritt" in die richtige Richtung, lobte Professor
Christoph Gusy von der Universität Bielefeld das in gemeinsamen
Gesetzentwürfen von Koalition und FDP zum Ausdruck kommende Vorhaben,
die Geheimdienstkontrolle durch mehrere Maßnahmen effizienter zu machen:
Danach werden etwa die Informationspflichten der Regierung gegenüber dem
PKGr erweitert. Das Gremium soll über die Möglichkeit zur
Dokumenteneinsicht hinaus ein Recht auf die Herausgabe von Akten haben.
Der Ausschuss soll künftig ein Zutrittsrecht bei allen Einrichtungen der
Geheimdienste erhalten. Auch sollen sich Angehörige der Dienste direkt
an das PKGr wenden können. Dessen Mitglieder müssten jedoch trotz der
Geheimhaltungsvorschriften ihre Fraktionsspitzen über "sensible
Vorfälle" unterrichten können, forderten Gusy und Funke. Dafür macht
sich die FDP stark.
Funke nannte es problematisch, dass das PKGr auch das Bundeskriminalamt
(BKA) und das Zollkriminalamt kontrollieren können soll. Dies gehe zu
Lasten der Fachausschüsse des Bundestags. Eine Reform der
Geheimdienstkontrolle dürfe nicht dazu führen, dass besonders der Innen-
und Rechtsausschuss "schleichend ihrer Kontrollkompetenzen beraubt
werden", so der Experte. Demgegenüber liegt für Professor Heinrich Wolff
(Universität Frankfurt/Oder) die Zuständigkeit des PKGr auch für das BKA
und den Zoll nahe, da sich die Trennlinien zu den Geheimdiensten
zusehends verwässerten. Gusy bemängelte, dass der Zugang des PKGr zum
BKA unzureichend geregelt sei.
Die Rechte der Minderheit im PKGr müssten "kräftig ausgestaltet" werden,
mahnte Kutscha. So dürfe die Absicht von Gremiumsmitgliedern, mit
bestimmten Themen an die Öffentlichkeit zu gehen, nicht von der
Zustimmung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Ausschuss abhängig gemacht
werden. Zweifel an dieser Regelung äußerte auch Professor Christoph
Möllers (Universität Göttingen), der sich zudem für eine Aufwertung von
Sachverständigen einsetzte, die vom PKGr berufen werden können.
Divergierende Auffassungen waren zur Frage zu hören, ob die
parlamentarische Geheimdienstkontrolle wie geplant im Grundgesetz
verankert werden soll. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei er über
diese Absicht "nicht glücklich", so Wolff. "Nicht alles, was gut ist,
muss ins Grundgesetz", meinte Funke. Kutscha begrüßte hingegen die
Festschreibung des PKGr in der Verfassung.
Der Berliner Anwalt Wolbert Smidt, nach seinen Angaben einst 35 Jahre
beim BND, begrüßte das Vorhaben, die parlamentarische Kontrolle der
Geheimdienste effizienter zu machen. Diesem Anliegen würden die Entwürfe
von Koalition und FDP gerecht. Eine wirkungsvolle Aufsicht durch den
Bundestag stärke die Akzeptanz der Dienste in der Gesellschaft. Eine
ineffektive Kontrolle gehe zu Lasten des Parlaments wie der
Geheimdienste.
Grundlage des Hearings waren zwei von Koalition und FDP getragene
Gesetzentwürfe ( 16/12412
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612412.pdf> und 16/12411
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612411.pdf> ) sowie
Initiativen der Liberalen ( 16/1163
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/011/1601163.pdf> ), der
Linkspartei ( 16/12374
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612374.pdf> ) und der
Grünen ( 16/12189
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612189.pdf> ). Zudem liegt
ein Antrag der Linkspartei vor, in dem gefordert wird, die Regierung
solle die Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz
beenden ( 16/5455
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/054/1605455.pdf> ).
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 152
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