„Man zieht sich aus bis auf die Unterhose“
Eine Hartz-IV-Empfängerin sollte, um das Mittagessen ihres Kindes nach dem Bildungspaket gefördert zu bekommen, eine Kopie ihres Leistungsbescheides beim Kindergarten abgegeben. So stand es auf dem Antragsformular. Dort standen ihre Bankdaten, der Unterhalt für das Kind. Sie hatte das Gefühl, „man zieht sich auf dem Ding aus bis auf die Unterhose.“
Auf Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten stellte sich heraus, dass eine Bestätigung des Job-Centers über den Status des Kindes auch ausreicht.
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Tags: #Datenpannen #skandale #Anonymisierung #Datenschutz
Erstellt: 2012-05-12 08:19:29 Aufrufe: 2134
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