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12.05.2012 Brief an Oberbügermeisterin Roth

Tausende protestieren gegen Blockupy-Verbot in Frankfurt

Die Frankfurter Ordnungsbehörden hatten am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung angekündigt, alle Blockupy-Proteste zu verbieten einschließlich der Demonstration am 19. Mai.

Mit einer regelrechten Protestwelle haben Tausende Menschen bundesweit auf das von der Stadt Frankfurt am Main angekündigte Verbot der "Blockupy-Aktionstage" vom 16. bis 19. Mai reagiert. Allein übers Wochenende unterzeichneten mehr als 1600 Bürgerinnen und Bürger eine Protestnote im Internet, in der es heißt: "Dieses Verbot ist eine offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts.
Wir bestehen darauf, dass der Protest gegen die Krisenpolitik auch im Frankfurter Bankenviertel und am Sitz der EZB stattfinden kann, so wie es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht."

Auch wir, Aktion Freiheit statt Angst e.V. haben uns dem angeschlossen. Mit dem Verbot der Aktionen im Bankenviertel wird das Versammlungsrecht mit Füßen getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner "Brokdorf- Entscheidung" 1985 bestätigt, dass Proteste anlassbezogen vor Ort zulässig sein müssen und dass symbolische friedliche Blockaden möglich sein müssen.

Weiterhin rufen wir zur Demo am 12. Mai ab 14h in Berlin auf: Globaler Aktionstag, 12 Mai 2012

Prof. Wolf-Dieter Narr hat in einem offenen Brief an die Frankfurter Oberbügermeisterin die Argumente noch einmal zusammengestellt und eine Rücknahme des Versammlungsverbots gefordert. Wir dokumentieren hier seinen Brief:

08.05.2012

Offener Brief
Sehr geehrte Frau Oberbügermeisterin Roth,

das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das wir vor über 3o Jahren in Frankfurt am Main gegründet haben, hat von Anfang an u.a. zwei Ziele mit den Mitteln von Expertisen, Stellungnahmen/Aufrufen und eigenen immer strikt gewaltfreien Aktionen verfolgt. Zum einen sollte „mehr Demokratie gewagt“ werden. Zum anderen sollte dazu vor allem das demokratische Recht, dass Bürgerinnen und Bürger sich öffentlich versammeln, gestärkt werden.

Dieses Recht hat unter anderem das Bundesverfassungsgericht in seiner sog. Brokdorf- Entscheidung 1985 bestätigt und verstärkt. Wir haben uns insbesondere deswegen auch mit dem Mittel systematischer Beobachtungen von Demonstrationsverläufen so nachdrücklich für das freie Demonstrationsrecht eingesetzt, weil wir begründeter Weise Anlass hatten und heute verstärkt haben, die Freiheit von BürgerInnen, öffentlich ihre Meinung zu bekunden, sei nicht nur ein essentieller Bestandteil der sonst repräsentativ zu magersüchtigen Demokratie. Vielmehr haben wir aus den Erfahrungen der 60er und 70er Jahre gelernt, dass die Freiheit zu demonstrieren erheblich dazu beiträgt, stauenden Interessen- und Konfliktdruck in Gewalt vermeidender, in jedem Fall minimierender Weise zu mindern.

Aus diesen haufenweise belegbaren Gründen legen wir bei Ihnen in aller Form Protest gegen die in Form und Inhalt haltlosen Verbote ihres Ordnungsdezernenten, Herrn Markus Frank, ein, die er gegen die Blockupy-Aktionstage ausgesprochen hat. Mehr noch: wir appellieren an Sie als erfahrene Bürgermeisterin der Stadt Frankfurt, dieses Verbot umgehend aufzuheben. Ihr Ordnungsreferent macht sich schuldig, das wissen Sie, fahrlässig begründet und unter Missachtung junger Bürgerinnen und Bürger nicht nur aus Frankfurt, bewusst unbewusst Unordnung zu erzeugen. Der Frieden in der Stadt und darüber hinaus wird mutwillig mit vor- oder nachdemokratischer Gewalt gefährdet. Wir haben Ihnen nicht zu drohen. Wir machen Sie und ihre Mitarbeitenden jedoch auf die kürzer- und längerfristigen Folgen aufmerksam. Die Gewalt ginge in diesem Fall, womit immer sie vertuscht werden sollte, auf die Stadt Frankfurt, auf das Bürgermeisteramt und letztlich auf Sie als politische Person zurück.

Wir hoffen auf Einsicht. Wir hoffen auf sofortige Rücknahme des Verbots und bleiben in diesem Fall

Hochachtungsvoll
Wolf-Dieter Narr

PS: Viel lieber als gerichtlich zu klagen, wäre es uns, wir könnten erkennen, dass in der Stadt Frankfurt unter Ihrer Bürgermeisterinnenschaft Minimalbedingungen von Grundrechten und Demokratie begriffen worden sind.

Quelle: http://www.grundrechtekomitee.de/node/491


Christine Buchholz, die Linke, berichtet über die Einschränkung der Demonstrationsrechte und kündigt Klage an. Siehe http://www.youtube.com/watch?v=jlmAqZ01uOI&feature=plcp


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Tags: #FsaMitteilung #Aktivitaet #Versammlungsrecht #Frankfurt #Bockupy #Meinungsfreiheit #Grundrechte #Zensur #Polizei
Erstellt: 2012-05-08 08:07:06
Aufrufe: 3200

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