Staat als Vollzugsgehilfe der Kirchen?
Der EVP -Kantonsrates des Schweizer Kantons Aargau will den Landeskirchen mit einem "Gesundheitsgesetz" Anspruch auf die Namen und Adressen von Patienten in den Spitälern geben. Damit bekommen die Kirchen Zugriff auch auf die 90% ihrer Mitglieder die lediglich noch aus Tradition (Taufe oder Hochzeit) der Kirche nicht den Rücken gekehrt haben.
Noch dreister fordert eine Masterarbeit, veröffentlicht in den "Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht", dass der Bund die Abrechnung der Kosten der kirchlichen Spitalseelsorge über die Krankenkasse tragen soll. Als Begründung fordert der Autor "eine Gleichbehandlung von Gläubigen und Ungläubigen", da die Ungläubigen ihren Beistand über kassenpflichtige Psychiatrieleistungen beziehen können. Meint er etwas, dass eine seelsorgerliche Betreuung den allgemeinen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen (Art. 32 Abs. 1 KVG) genügt?
Mehr dazu bei http://www.news.ch/Kirchenschutz+statt+Datenschutz/540418/detail.htm
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Tags: #Datenpannen #skandale #Kirche #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Grundrechte
Erstellt: 2012-05-05 07:31:17 Aufrufe: 1933
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