EU-Strafzahlung billiger als Wiedereinführung
Die Kosten für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind erheblich höher als eine mögliche Strafzahlung Deutschlands. Nach Angaben des Providerverband Eco ist die Strafe in jedem Fall niedriger als eine Wiedereinführung der unsinnigen Überwachungsmaßnahme. 330 Millionen Euro mussten die Provider für die Umsetzung des Gesetzes ausgeben, das im März 2010 BVerfG für verfassungswiedrig erklärt wurde. Damals musste allein die Deutsche Telekom ein Daten-Volumen von 19 Terabyte löschen.
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Kosten #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2012-04-26 15:35:42 Aufrufe: 2342
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