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19.04.2012 Horrorkatalog des Innenministeriums

Verfassungsfeindliches Innenministerium hält sich nicht an BVerfG Urteil

Das Gespräch zwischen Innenminister und Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung verlief ergebnislos. Das wundert nicht angesichts des kürzlich bekannt gewordenen Entwurfs aus dem Innenministerium.

Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht will der Innenminister speichern:

  • wann wer mit wem kommuniziert hat
  • welche Geräte dabei genutzt wurden
  • in welcher Funkzelle man dabei war

Für jede E-Mail:

  • wann wer mit wem gemailt hat
  • welche IP dabei genutzt wurde
  • welche IP bei jedem einzelnen Abruf eines Postfachs genutzt wurde

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig sogar schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Auch die Justizministerin wollte Provider dazu verpflichten, ohne Grund und ohne Verdacht für eine Woche zu speichern, wann wer welche IP-Adresse hat (Quick Freeze) aber Friedrich geht weit über die Anforderungen des BVerfG Urteils vom Frühjahr 2010 hinaus.

In seinem Blog hat http://blog.odem.org den §113a TKG à la Friedrich aufgeschrieben: § 113a Pflichten zur Speicherungspflichten fürvon Daten

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2012/streit-um-vorratsdatenspeicherung-diesen-horrorkatalog-will-das-innenministerium-speichern/
und http://blog.odem.org/2012/04/verfassungsfeinde-im-bmi.html
und http://www.golem.de/news/neue-vorratsdatenspeicherung-daten-auch-fuer-die-identifizierung-von-filesharern-1204-91276.html

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Qj
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKGPolizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale #Grundrechte
Erstellt: 2012-04-19 06:36:24
Aufrufe: 2483

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