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Verfassungsfeindliches Innenministerium hält sich nicht an BVerfG UrteilDas Gespräch zwischen Innenminister und Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung verlief ergebnislos. Das wundert nicht angesichts des kürzlich bekannt gewordenen Entwurfs aus dem Innenministerium. Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht will der Innenminister speichern:
Für jede E-Mail:
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig sogar schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Auch die Justizministerin wollte Provider dazu verpflichten, ohne Grund und ohne Verdacht für eine Woche zu speichern, wann wer welche IP-Adresse hat (Quick Freeze) aber Friedrich geht weit über die Anforderungen des BVerfG Urteils vom Frühjahr 2010 hinaus. In seinem Blog hat http://blog.odem.org den §113a TKG à la Friedrich aufgeschrieben: § 113a Pflichten zur Speicherung Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2012/streit-um-vorratsdatenspeicherung-diesen-horrorkatalog-will-das-innenministerium-speichern/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Qj Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2845-20120419-horrorkatalog-des-innenministeriums.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2845-20120419-horrorkatalog-des-innenministeriums.html Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #TKGPolizei #Geheimdienste #Datenpannen #skandale #Grundrechte Erstellt: 2012-04-19 06:36:24 Aufrufe: 2483 Kommentar abgeben |
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