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16.04.2012 Drei oder fünf Minuten für Abweichler

Kritik an Regelung für Rederecht im Bundestag

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen setzt sich weiter für das bestehende Recht der Abgeordnete ein auch mit abweichender Meinung zu Wort kommen. "Dass Parlamentarier die Gelegenheit bekommen, fünf Minuten lang eine von der Mehrheit ihrer Fraktionen abweichende Meinung vorzutragen, entspricht der vom Grundgesetz gebotenen Freiheit der Abgeordneten".

Künftig sollen nur diejenigen Parlamentarier im Plenum das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Abgeordnete mit abweichenden Meinungen dürfte der Bundestagspräsident dann nur noch ausnahmsweise und höchstens 3 Minuten lang reden lassen. Auch dazu bedarf es der Rücksprache mit den Fraktionen.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/news/2012-04/16/bundestag-weiter-kritik-an-regelung-fuer-rederecht-im-bundestag-16070202
und http://news.feed-reader.net/2410-bundestag.html

Anmerkung: "Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verantwortlich" steht im Grundgesetz. Woher kennen die Fraktionsvorsitzenden denn "präventiv" beim Aufstellen der Rednerliste den Inhalt des Gewissens ihrer KollegenInnen?

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Tags: #Meinungsfreiheit #Gewissenfreiheit #Informationsfreiheit #Demokratie #Grundrechte
Erstellt: 2012-04-16 07:03:17
Aufrufe: 24527

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