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12.04.2012 Privatsphäre bei IPv6?

Leitlinien zu IPv6 und Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, war am 16. März 2012 zu Gast beim Deutschen IPv6-Rat. Für den Datenschutz ergab die gemeinsame Diskussion folgende Übeeinstimmung:

  • Der Benutzer erwartet von ISP Providern und Netzwerkgeräteherstellern eine Unterstützung, die Möglichkeit einer dauerhaften Identifikation bei der Nutzung von Ressourcen und Diensten im Internet gegenüber Dritten weitgehend zu verhindern bzw. zu erschweren. Die dazu notwendigen Technologien (Privacy Extensions, dynamische Adresspräfixe, u.a.) sind bekannt bzw. werden aktuell erprobt und liegen im Verantwortungsbereich der ISPs bzw. der Gerätehersteller, die im Umgang mit personenbezogenen Daten an das Datenschutzgesetz sowie Telekommunikationsgesetz gebunden sind.
     
  • Für den Benutzer muss je nach Notwendigkeit die Möglichkeit bestehen, sowohl mit statisch vergebenen IPv6 Adressen, d.h. dauerhaft identifizierbar, Transaktionen im Internet durchzuführen als auch (teil-)anonymisiert und damit nicht (einfach) zurückverfolgbar, z.B. vermittels von dynamisch vergebenen Anteilen im IPv6 Adresspräfix oder vermittels dynamischer neu vergebener Präfixe auf Kundenwunsch z.B. per Knopfdruck. Die jeweilige Entscheidung darüber soll/muss beim Benutzer liegen.
  • Anstelle einer die Erprobung von sinnvollen IPv6-basierten Techniken zum Datenschutz und zur Gewährleistung der Privatsphäre (zu) frühzeitig einschränkenden Reglementierung soll eine umfassende Sensibilisierung und Aufklärung der Benutzer zur Erlangung der notwendigen Medienkompetenz für einen verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten erfolgen.

 Mehr dazu bei http://www.ipv6council.de/documents/leitlinien_ipv6_und_datenschutz.html?L=1

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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Q4
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Tags: #Ueberwachung #IPv6 #Datenschutz #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2012-04-13 06:32:17
Aufrufe: 1966

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